Beiträge von Akkon84

    Ist bekannt und hat sich nie geändert - das Zurückschalten auf Reku 0 bewirkt kein Abschalten des Bremslichts, wenn es vorher durch eine Reku-Verzögerung über der Aktivierungsschwelle eingeschaltet wurde.


    Naheliegende Vermutung: Da hat Hyundai (bei allen Konzernmarken) eine Hysterese eingebaut, was sie gemäß der entsprechenden Vorschrift übrigens auch müssen, um zu verhindern, dass das Bremslicht beim "Schwanken" um die Auslöseverzögerung herum anfängt, zu blinken.

    Und die ist offensichtlich so gebaut, dass nach Einschalten des Bremslichts durch Rekuperation erst bei Strompedal > 0 selbiges wieder deaktiviert wird, unabhängig davon, welche Verzögerungswerte in der Zwischenzeit erreicht werden.

    Meistens fehlt es ja an einem Software-Update der Steuergeräte, das kann aber die Werkstatt durchführen

    Wenn und falls die dafür nötigen Updates freigegeben sind bzw. funktionieren - genau darum ging es ja.


    Für die nötigen Updates braucht es den entsprechenden Diagnose-Computer (bzw. Tablet, ist eine Android-App), der eine Online-Verbindung zu Hyundai hat, der wird mittels OBD-Port ans Auto angeschlossen und anschließend können die Revisionsstände der jeweiligen Steuergeräte geprüft werden.

    Ist eine neuere Soft- bzw. Firmware-Version vorhanden und diese von Hyundai für das jeweilige Fahrzeug und dessen Hardware/Software freigegeben, kann anschließend der Update-Prozess angestoßen werden.


    Wenn Hyundai ein Update allerdings für bestimmte Hard-/Softwareversionen sperrt oder die Installation der neuen Software nicht erfolgreich verläuft, dann kann die Werkstatt nichts dagegen tun, außer das eben als Claim bei Hyundai einreichen, und ob dann noch was passiert, entscheidet Hyundai.


    Und genau das war unter anderem bei mir der Fall, was mir seitens meiner Werkstatt auch nachgewiesen wurde.


    Wir müssen also nicht drüber diskutieren, ob das vorkommen kann - denn ja, das kann es.


    Empfehlenswert wäre lediglich, dass man sich das eben von der Werkstatt nachweisen lässt, um auszuschließen, dass es einfach nur behauptet wird, obwohl möglicherweise die eine oder andere Werkstatt das einfach nicht tun will, weil es erheblichen zeitlichen Aufwand bedeutet (mein Service-Mensch hat was von vier Stunden gesagt) und es Gerüchten nach von Hyundai nur minimal vergütet wird.

    Einige hatten hier ja berichtet, das ihnen gesagt wurde dass es bei den älteren I6 nicht geht, das scheint mir nicht sehr plausibel.

    Ich halte das für durchaus plausibel, vor allem, weil mein Servicemensch das Problem nicht nur behauptet, sondern per GDS (Service-Tablet, über das unter anderem die Updates gemacht werden) gezeigt hat.


    Mutmaßung: Gerade die "ersten" Fahrzeuge haben möglicherweise noch ein buntes Sammelsurium aus Hardware-Revisionen verbaut, nur weil das Blech gleich geformt ist, heißt das eben nicht automatisch, dass unter der Haube auch immer die exakt gleiche Technik werkelt.


    Und entsprechend umständlich oder gar unmöglich ist es, das softwaretechnisch für alle Kombinationen zu pflegen.


    Wenn man ein "frühes" Modell hat, und Glück, dann klappt alles problemlos, wenn man Pech hat, dann nicht - klar ist das unbefriedigend, und nach den Erfahrungen mit einigen Werkstätten, die man hier so nachlesen kann, ist Skepsis sicherlich angebracht, aber spätestens, wenn das GDS die Updates abbricht, oder sie gesperrt sind, kann die Werkstatt eben auch wirklich nichts mehr tun, außer das Problem an Hyundai melden und dann abwarten, was passiert.


    GDS beinhaltet übrigens von Haus aus die Möglichkeit, Screenshots zu machen, weil das für die Dokumentation, die Hyundai von den Werkstätten verlangt, damit die Kosten für Serviceaktionen übernommen werden, zwingend nötig ist.


    Eine gute Werkstatt sollte kein Problem damit haben, auch dem Kunden wenigstens diese Screenshots zu zeigen, wenn dort Probleme auftreten, und wenn sie das tun, dann kann man auch ruhig glauben, dass die Werkstatt getan hat, was sie kann.

    Da offensichtlich neben der "Schlüsselerkennung" auch noch weitere interne Funktionen (Assistenz-Systeme) betroffen waren, könnte das Problem auch im CAN-Bus liegen, wenn die diversen Steuergeräte nicht miteinander reden können, wird's halt problematisch.


    Grundsätzlich ist die Wechselwirkung der 12V-Batterie mit den Fahrzeugsystemen unzweifelhaft, ein Fehler im System kann die 12V entladen, genauso, wie eine schwache 12V die Systeme durcheinander bringen kann, daher wäre das wohl in der Tat der sinnvollste Ansatzpunkt, ob man das 6 Monate vor Leasing-Ende noch angehen will, ist dann allerdings die nächste Frage...

    Könnte nichts kosten.

    Das wäre aber schon ziemliches Glück.


    Weiß nicht, ob das hier schon mal irgendwo Thema war, aber es gibt einen offiziellen Katalog mit Bewertungskriterien von Hyundai Finance.


    Den findet man hier => https://www.hyundaifinance.de/…/HF_Fahrzeugbewertung.pdf


    Auf Seite 12 ist das Thema Schäden an Reifen und Felgen zu finden, und ich würde mal behaupten, dass der Schaden, so, wie er auf dem Bild imponiert, wohl eher nicht mehr durchgehen wird.


    Und was der Händler sagen wird, hab ich ja schon dargestellt - die Felgen fügen sich nahtlos in die auch ansonsten sehr hohen Ersatzteilpreise ein.

    Was soll die Reparatur denn kosten und was soll gemacht werden?


    Bei der Beschädigung ist wahrscheinlich ein Auftragen und anschließend neues Glanz-Drehen fällig, wenn das richtig und bei der kompletten Felge gemacht wird, sollte man das hinterher aber eigentlich kaum erkennen können.

    Zu alt ist kompletter Unsinn - Werkstatt dazu zwingen oder eben wechseln, geht garnicht

    Vorsicht mit solchen Aussagen.

    Es ist zwar nicht auszuschließen, dass die Werkstatt einem nicht die Wahrheit sagt, aber es gibt wohl tatsächlich einige Fahrzeuge, für die seitens Hyundai das Update gesperrt wurde, und dafür kann ja dann die Werkstatt nichts.

    Genauso gibt es Fälle, bei denen das Update abbricht - meiner ist einer davon, und ja, ich hab die Screenshots aus dem Diagnose-Tool gesehen.


    Richtig wäre in einem solchen Fall aber natürlich, dass die Werkstatt einen entsprechenden Claim bei Hyundai eröffnet.

    Wie viel das dann tatsächlich bringt - steht in den Sternen.

    Da war mir nicht bewusst, dass der Ladevorgang kurz unterbrochen wird.

    Wird er auch nicht - die Ladeleistung wird für den Zeitraum nach der Entriegelung auf 800 Watt heruntergefahren, aber der Ladevorgang läuft grundsätzlich weiter.

    Daher ist auch keine erneute Autorisierung erforderlich.


    Selbst bei einer Fehlfunktion des CP-Kontakts im Ladestecker (der ansonsten zuerst gezogen wird und dadurch Auto und Ladesäule signalisiert, dass der Ladevorgang beendet ist) kann bei der geringen Leistung kein Lichtbogen gezogen werden.


    Wird binnen der kurzen Zeitspanne der Ladestecker nicht vom Auto getrennt, wird er wieder verriegelt und die Ladeleistung wieder hochgefahren.