Beiträge von Akkon84

    Gleiches gilt auch in Deutschland, das Mitführen eines solchen Geräts ist auch nicht erlaubt.

    /Rechtstheorie an


    Nicht ganz - der § 23 1c StVO spricht explizit von "betriebsbereit mitführen", während Artikel 98a SVG nur "mitführen" erwähnt, das sind zwei schon der Formulierung nach unterschiedliche Zustände.


    Auf die wahrscheinliche Intention der jeweiligen Gesetze abgestellt, wäre es in Deutschland erlaubt, einen expliziten Radarwarner im Fahrzeug zu transportieren, solange sich dieser bspw. ausgeschaltet im Kofferraum befindet, oder das Gerät zwar im Fahrgastraum, ein zugehöriger und zum Betrieb notwendiger Akku aber im Kofferraum - denn dann besteht keine Betriebsbereitschaft.


    In der Schweiz ginge das nicht, jedes dazu geeignete Gerät würde unter den Tatbestand es 98a fallen, selbst dann, wenn es ausgeschaltet ist - denn es wird ja mitgeführt.


    /Rechtstheorie aus


    Auf die konkrete Funktion im Infotainment bezogen ist der "betriebsbereite" Zustand wahrscheinlich auch schon dann gegeben, wenn das Infotainment eingeschaltet ist und es ohne größere Eingriffe möglich ist, die Funktion zu aktivieren, daher, ja, streng ausgelegt fällt auch in Deutschland das Infotainment mit dieser Funktion wohl schon unter den § 23 1c StVO.

    Interessante Konstellation - da in der Schweiz nicht nur das (mehr oder weniger aktive) Benutzen eines entsprechenden Geräts (oder eben der Funktion) verboten ist, sondern bereits das Mitführen ( https://www.fedlex.admin.ch/el…9/679_705_685/de#art_98_a ).


    Das würde den Buchstaben des Gesetzes nach dazu führen, dass tatsächlich schon die Einreise mit einem Fahrzeug, das über eine entsprechende Funktion verfügt, nicht statthaft wäre, unabhängig davon, ob die Funktion tatsächlich aktiviert ist.

    Gleiches gilt natürlich dann auch für den Verkauf in der Schweiz - selbst das Einführen wäre hier schon eine zollrechtliche Straftat.


    Andererseits macht das SVG in Abschnitt 3, Punkt c eine Einschränkung für Geräte


    Zitat

    die nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind

    und als solches könnte m.E. ein Infotainment-System in einem Fahrzeug durchaus gelten, auch, wenn es über eine entsprechende Funktion verfügt.


    Dann wäre wiederum nur die Verwendung (=Aktivierung) der entsprechenden Funktion mit Sanktionen bedroht.


    Ich gehe daher davon aus, dass es im Zweifelsfall pragmatisch ausgelegt werden würde - mit dem Auto in die/der Schweiz fahren ist OK, solange die Funktion deaktiviert bleibt, aber ich übernehme dafür natürlich keine Haftung, ein mies gelaunter eidgenössischer Richter könnte das auch anders sehen. ;)

    Ich hatte das Auto am Flughafen geparkt und mit der dortigen Ladesäule verbunden, als ich heute nach 2 Wochen wieder kam

    Das Auto war also 2 Wochen lang mit der Ladesäule verbunden?

    Dann kann das Problem auch dort begraben liegen - es gab verschiedentlich Berichte darüber, dass manche Ladesäulen auch nach Ladeende noch versuchen, mit dem Auto zu kommunizieren, solange noch eine Verbindung besteht (= der Stecker gesteckt ist), wodurch die Steuergeräte im Auto aktiv bleiben und die 12V-Batterie leer ziehen.

    Merceds hat die Zulassung für Level 3 in Deutschland

    ...und lässt es selbst dann nur unter ganz bestimmten Bedingungen zu.


    Darunter:


    - nur auf deutschen Autobahnen

    - bis max. 95 km/h

    - mit einem geeigneten Auto (vermutlich am besten ein LKW) als Vorausfahrendem

    - nur auf der rechten Spur

    - nur bei gutem Wetter (kein Regen/Nebel)

    - nur tagsüber

    - nicht in Tunneln oder Baustellen

    - nicht unterhalb einer Außentemperatur von 4°C

    Ausschalten hat bei mir allerdings nicht funktioniert. Abschalten ja, aber beim Tür öffnen blieb das Display an. Das in der Mitte und im Armuternbrett.

    Ich meine, dass bei mir nur das mittlere Display aktiv blieb, aber das habe ich erwartet und entsprechend ignoriert - das Auto war erkennbar "aus", sprich nicht mehr fahrbereit, und ließ sich problemlos abschließen, dass das Infotainment weiter vor sich hinfunzelt, war mir in dem Moment egal.


    Ich habe mich allerdings auch deswegen "getraut", das so zu machen, weil mir relativ klar war, dass das Update schnell durchlaufen würde.


    Höchstwahrscheinlich läuft ab Ausschalten nämlich alles über die 12V-Batterie, und dass die dann relativ schnell schlapp machen kann, wenn die Steuergeräte über längere Zeit aktiv bleiben und die Nachlade-Logik aus der HV-Batterie nicht eingreift, ist wahrscheinlich mittlerweile den meisten bekannt.


    Für die Ängstlichen (und Nichtbesitzer eines 12V-Boosters) ist also Auto fahrbereit (aka "Motor laufen") lassen die sicherere Variante.

    Dass man das System während der Fahrt aktualisieren kann, das ist schon irgendwie cool.

    Je nach Umfang des Updates (nicht konkret auf das letzte bezogen) kann es allerdings zum vorübergehenden Ausfall (weil Neustart) von einigen bis allen Assistenzsystemen kommen, das sollte man mit bedenken, wenn man es während der Fahrt durchlaufen lässt.


    Ich finde es angenehmer, das einfach durchlaufen zu lassen, wenn das Auto sowieso steht - man muss es dafür nicht eingeschaltet lassen, auch wenn die Meldung sagt, man solle den Motor laufen lassen (Reminiszenz an die Verbrenner-Fraktion).


    Bei mir kam am Mittwoch die Meldung, dass die Installation bereit wäre, gerade, als ich eingeparkt hatte - gestartet, Auto ausgeschaltet, verschlossen, weggelaufen.

    Nach einer halben Stunde kam ich wieder, Update war durch, normal weitergefahren.

    Teste mal, wenn möglich, mit einem USB-Stick und ein paar MP3-Dateien während der Fahrt, ob da ebenfalls Verbindungsabbrüche auftreten - das wäre zumindest ein Hinweis darauf, ob das Problem innerhalb oder "außerhalb" des Autos liegt.

    Sehr klein = praktisch ein Selbstständiger mit Gewerbeschein, denn Sifa sind normalerweise ab dem ersten Angestellten zu bestellen.

    Davon gibt es eigentlich nur eine Ausnahme, nämlich wenn im Unternehmermodell die Betreuung durch den Unternehmer (Geschäftsführer) selbst übernommen wird, der dann aber entsprechende Schulungen besuchen und Nachweise führen muss - und dann natürlich auch die komplette Verantwortung übernimmt.


    Und selbst in dem Fall wäre anlassbezogen (bspw. Einführung eines BEV als Dienstwagen und dadurch erhöhtes Gefährdungspotenzial) noch die Betreuung durch eine Sifa nötig.


    Wer führt denn die periodischen Sicherheitsbelehrungen bei euch durch, und auf welcher Grundlage (Gefährdungsbeurteilung durch wen vorgenommen, Belehrungsinhalte mit wem abgestimmt etc.)?


    Die Prüfung selbst ist, bei regelmäßig durchgeführten Service-Terminen, recht überschaubar, muss halt nur von einer Person durchgeführt werden, die dazu fachlich in der Lage ist, und natürlich entsprechend dokumentiert.


    Wenn das betriebsintern nicht zu regeln ist, dann such dir einen passenden Prüfstützpunkt in der Nähe, die üblichen technischen Überwacher (TÜV, Dekra, GTÜ und so weiter) sollten das alle können.

    Wo lasst ihr euren §57 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ machen?

    Für die dienstlich genutzten Fahrzeuge meines AG machen das die SiFas (Fachkräfte für Arbeitssicherheit), die ohnehin bestellt werden müssen, wenn es kein sehr kleines Unternehmen ist oder die BG eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

    Ne, das liegt an der Dauerleistung des Motors.

    Einerseits ja, aber andererseits eben auch nur teilweise richtig.

    Beobachtet einfach mal die Energieverbrauchsanzeige im Splitscreen, wenn ihr (stark) beschleunigt - die korreliert ziemlich gut mit dem, was der Motor in dem Moment an Leistung abgibt.

    Für das Beschleunigen auf Maximalgeschwindigkeit wird da ein Verbrauch nahe der maximalen Motorleistung auftauchen.


    Ist die Maximalgeschwindigkeit erreicht, sinkt dieser Wert aber wieder deutlich - klar, denn es muss ja "nur" noch die erreichte Geschwindigkeit gegen Luft- und Rollwiderstand gehalten werden, und dafür reicht die Dauerleistung durchaus.


    Zum Problem wird es, wenn man permanent maximal beschleunigt, dann wieder stark abbremsen muss (Verkehr/Geschwindigkeitsbeschränkungen etc.) und danach wieder stark beschleunigt - da kommt das System BEV irgendwann an Grenzen, hauptsächlich durch die bereits genannten Temperaturen (thermisches Drosseln).


    Es ist also durchaus möglich, permanent mit Maximalgeschwindigkeit zu fahren - wenn man das durchgängig tun kann, und nicht immer wieder innerhalb kurzer Zeit stark beschleunigen und damit das System an seinen Grenzen betreiben muss.


    Dass diese Art des Fahrens extrem unwirtschaftlich in Sachen Energieverbrauch ist, muss man wohl niemandem erklären.


    Und noch dazu ist es halt ein absoluter Edge-Case, weil das in nahezu allen Ländern dieser Erde quasi keine Rolle spielt - entsprechend ist es auch verständlich, warum ein Hersteller "normaler" Autos wie Hyundai seine Fahrzeuge nicht auf diesen Extremfall optimiert, denn das verteuert das Antriebssystem und damit das gesamte Fahrzeug deutlich, ohne, dass es für die allermeisten Käufer jemals eine Rolle spielen wird.


    Will man das anders haben, muss man halt zu Sportwagenherstellern wechseln - die optimieren ihre Fahrzeuge entsprechend, rufen dafür dann aber eben auch entsprechende Preise auf.