Beiträge von Akkon84

    Zu alt ist kompletter Unsinn - Werkstatt dazu zwingen oder eben wechseln, geht garnicht

    Vorsicht mit solchen Aussagen.

    Es ist zwar nicht auszuschließen, dass die Werkstatt einem nicht die Wahrheit sagt, aber es gibt wohl tatsächlich einige Fahrzeuge, für die seitens Hyundai das Update gesperrt wurde, und dafür kann ja dann die Werkstatt nichts.

    Genauso gibt es Fälle, bei denen das Update abbricht - meiner ist einer davon, und ja, ich hab die Screenshots aus dem Diagnose-Tool gesehen.


    Richtig wäre in einem solchen Fall aber natürlich, dass die Werkstatt einen entsprechenden Claim bei Hyundai eröffnet.

    Wie viel das dann tatsächlich bringt - steht in den Sternen.

    Da war mir nicht bewusst, dass der Ladevorgang kurz unterbrochen wird.

    Wird er auch nicht - die Ladeleistung wird für den Zeitraum nach der Entriegelung auf 800 Watt heruntergefahren, aber der Ladevorgang läuft grundsätzlich weiter.

    Daher ist auch keine erneute Autorisierung erforderlich.


    Selbst bei einer Fehlfunktion des CP-Kontakts im Ladestecker (der ansonsten zuerst gezogen wird und dadurch Auto und Ladesäule signalisiert, dass der Ladevorgang beendet ist) kann bei der geringen Leistung kein Lichtbogen gezogen werden.


    Wird binnen der kurzen Zeitspanne der Ladestecker nicht vom Auto getrennt, wird er wieder verriegelt und die Ladeleistung wieder hochgefahren.

    Nur nebenbei, ich würde es auch besser/sinnvoller finden, wenn die "Aktivierungsart" des Abblendlichts dafür keine Rolle spielen würde, aber scheinbar war man bei Hyundai eben anderer Meinung und hat es daran festgemacht, dass grundsätzlich der Scheinwerferbedienknopf auf AUTO stehen muss.


    Dazu nochmal klarstellend ein weiterer Auszug aus dem Handbuch:


    pasted-from-clipboard.png


    Wie man lesen kann - Grundvoraussetzung für Intelligentes Fernlicht (gleich gezieltes Ausblenden bestimmter LED) ist Scheinwerferschalter auf Position AUTO.

    Aber ich dachte, wenn das Auto nach dem Laden entriegelt, dann war es das mit der Kommunikation.

    Nee, wäre auch kontraproduktiv - es gibt ja bekanntermaßen die Funktion, den Ladestecker fahrzeugseitig zu entriegeln, indem man das Fahrzeug öffnet (FB oder Annäherung Fahrzeugschlüssel/Betätigung Sensor, wenn vorhanden und aktiviert).


    Im laufenden Ladevorgang wird in dem Moment die Ladeleistung stark reduziert (wenn ich mich richtig erinnere, auf 800 Watt - kann man auf dem Kombiinstrument sehen), aber die Ladung läuft grundsätzlich erstmal weiter, zieht man den Stecker nicht binnen kurzer Zeit ab, wird der Stecker wieder verriegelt und die Ladeleistung erneut hochgefahren.


    Das kann aber nur funktionieren, wenn der Ladevorgang und damit auch die Kommunikation (mittels der erwähnten veränderlichen Widerstände) aufrecht erhalten wird, selbst dann, wenn der Stecker fahrzeugseitig entriegelt wurde.


    Erst mit Abziehen des Steckers wird die Kommunikation unterbrochen (schaut euch mal die Länge des CP an einem Typ 2-Stecker an, der ist genau aus dem Grund kürzer, damit er beim Herausziehen zuerst getrennt wird) und die HV-Schütze in Fahrzeug und Ladestation öffnen.

    Wie sieht es denn damit aus wenn man im Auto einstellt, dass der Stecker freigegeben wird wenn voll ist?

    Macht für das konkrete Problem wahrscheinlich keinen Unterschied - die (Edit: fahrzeugseitige) Verriegelung ist ja eine Funktion des Fahrzeugs, der Wallbox ist praktisch egal, ob der Stecker (Edit: auf Seiten des Fahrzeugs) verriegelt ist oder nicht, weil sie die Information gar nicht bekommt, nur das Auto sollte eine fehlende Verriegelung detektieren und dann einen Ladevorgang nicht starten, um ein Steckerziehen unter (zu großer) Last zu verhindern.


    Für die Wallbox ist nur relevant, ob zwischen CP und PE des Steckers ein Stromkreis geschlossen ist (was durch das Fahrzeug passiert), dann signalisiert sie über PWM die maximale Stromstärke, die sie zur Verfügung stellen kann, und wartet wiederum darauf, dass das Fahrzeug mittels veränderlichem Widerstand (R=2700 Ω Vehicle detected, R=880 Ω Ready, Ladevorgang starten), signalisiert, dass es eine Ladung abfordert.


    Hier könnte eventuell auch die Ursache liegen, das ist aber reine Spekulation - wenn die Wallbox an ein Lastmanagement angeschlossen ist, könnte sich die über PWM signalisierte maximale Stromstärke entsprechend über Zeiträume ändern, was wiederum eine Reaktion des Autos hervorrufen könnte.

    Das sollte doch Hyundai in der Software doch unterbinden können, wenn Batterie voll, dann aus, wäre doch so einfach.

    Ich drehe das mal rum - das sollte der Hersteller der Wallbox doch in der Software unterbinden können, wenn Ladung von Seiten des Fahrzeugs beendet, dann Kommunikation aus, solange keine neue Anforderung von Seiten des Autos oder ein neuer Steckvorgang stattfindet.


    Genau das ist ja bei vielen Wallboxen auch durchaus der Fall, aber eben offensichtlich nicht bei allen, ich vermute, dass das mit der (möglicherweise in dieser Hinsicht unvollständigen oder fehlerhaften) Integration von bspw. PV-Überschuss-Laden zusammenhängt, wo es ja durchaus vorkommen kann, dass mehrere Ladevorgänge stattfinden, die zwischenzeitlich unterbrochen werden, bei denen aber der Stecker gesteckt bleibt.


    Jedenfalls hat man wenig Möglichkeiten, das im Vorfeld festzustellen, daher sollte man im Hinterkopf behalten, dass langes gesteckt-lassen möglicherweise dazu führt, dass die Wallbox das Auto nicht einschlafen lässt.

    Ich sehe nicht, wie die Warnung des Navis die Kontrolle des Straßenverkehrs stört oder unwirksam macht

    Da steht allerdings auch das Wort "erschweren" drin, und der Schweizerische Bundesrat hat in seiner Erwägung zur letzten Änderung des SVG geschrieben:

    Zitat

    sichergestellt, eingezogen und vernichtet werden nur «Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind», vor Strassenverkehrskontrollen zu warnen

    offensichtlich subsumiert der Gesetzgeber also das "warnen" unter den von ihm eingeführten Rechtsbegriff "erschweren", weil ansonsten ja die in der Erwägung einschränkend angegebene Tatfolge vollkommen sinnbefreit wäre.


    Und so würde das dann entsprechend wohl auch die Rechtssprechung auslegen, die sich ja schon irgendwie an der Absicht des Gesetzgebers orientieren sollte.


    P.S.: Wer es ganz genau wissen will, kann sich natürlich auch an das Bundesamt für Straßen (ASTRA) wenden und dort nachfragen, wie es sich damit verhält: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html