Offenbar ist Hyundai noch nicht so richtig im digitalen Zeitalter angekommen und fällt weiterhin lieber Bäume für ihre Papierbriefe.
Ad 1: Die schriftliche Benachrichtigung aller Fahrzeughalter im Zuge einer Rückrufaktion ist durch das Kraftfahrtbundesamt vorgeschrieben.
Ad 2: Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Datensparsamkeit wäre ein Einspeisen von Halterdaten (die die Fahrzeughersteller nicht dauerhaft speichern dürfen) nur sehr kurzfristig möglich.1
Davon mal abgesehen erfährt nur das KBA über die jeweiligen Zulassungsstellen von Änderungen der Halterdaten.
Ad 3: Es gibt keinen App-Zwang, wie stellt man also sicher, dass alle Halter erreicht werden?
Insofern wäre der passende Adressat für deine Kritik das KBA und der Gesetzgeber, nach dessen Vorgaben das KBA arbeitet - aber nicht Hyundai.
(1 Dass einige Hersteller sich nicht um Datenschutzvorschriften scheren, tut dem keinen Abbruch - Hyundai scheint da aber, zumindest anhand bekannter Verhaltensweisen und Regelungen, gesetzeskonform zu arbeiten)