Beiträge von Akkon84

    Nur nebenbei, ich würde es auch besser/sinnvoller finden, wenn die "Aktivierungsart" des Abblendlichts dafür keine Rolle spielen würde, aber scheinbar war man bei Hyundai eben anderer Meinung und hat es daran festgemacht, dass grundsätzlich der Scheinwerferbedienknopf auf AUTO stehen muss.


    Dazu nochmal klarstellend ein weiterer Auszug aus dem Handbuch:


    pasted-from-clipboard.png


    Wie man lesen kann - Grundvoraussetzung für Intelligentes Fernlicht (gleich gezieltes Ausblenden bestimmter LED) ist Scheinwerferschalter auf Position AUTO.

    Aber ich dachte, wenn das Auto nach dem Laden entriegelt, dann war es das mit der Kommunikation.

    Nee, wäre auch kontraproduktiv - es gibt ja bekanntermaßen die Funktion, den Ladestecker fahrzeugseitig zu entriegeln, indem man das Fahrzeug öffnet (FB oder Annäherung Fahrzeugschlüssel/Betätigung Sensor, wenn vorhanden und aktiviert).


    Im laufenden Ladevorgang wird in dem Moment die Ladeleistung stark reduziert (wenn ich mich richtig erinnere, auf 800 Watt - kann man auf dem Kombiinstrument sehen), aber die Ladung läuft grundsätzlich erstmal weiter, zieht man den Stecker nicht binnen kurzer Zeit ab, wird der Stecker wieder verriegelt und die Ladeleistung erneut hochgefahren.


    Das kann aber nur funktionieren, wenn der Ladevorgang und damit auch die Kommunikation (mittels der erwähnten veränderlichen Widerstände) aufrecht erhalten wird, selbst dann, wenn der Stecker fahrzeugseitig entriegelt wurde.


    Erst mit Abziehen des Steckers wird die Kommunikation unterbrochen (schaut euch mal die Länge des CP an einem Typ 2-Stecker an, der ist genau aus dem Grund kürzer, damit er beim Herausziehen zuerst getrennt wird) und die HV-Schütze in Fahrzeug und Ladestation öffnen.

    Wie sieht es denn damit aus wenn man im Auto einstellt, dass der Stecker freigegeben wird wenn voll ist?

    Macht für das konkrete Problem wahrscheinlich keinen Unterschied - die (Edit: fahrzeugseitige) Verriegelung ist ja eine Funktion des Fahrzeugs, der Wallbox ist praktisch egal, ob der Stecker (Edit: auf Seiten des Fahrzeugs) verriegelt ist oder nicht, weil sie die Information gar nicht bekommt, nur das Auto sollte eine fehlende Verriegelung detektieren und dann einen Ladevorgang nicht starten, um ein Steckerziehen unter (zu großer) Last zu verhindern.


    Für die Wallbox ist nur relevant, ob zwischen CP und PE des Steckers ein Stromkreis geschlossen ist (was durch das Fahrzeug passiert), dann signalisiert sie über PWM die maximale Stromstärke, die sie zur Verfügung stellen kann, und wartet wiederum darauf, dass das Fahrzeug mittels veränderlichem Widerstand (R=2700 Ω Vehicle detected, R=880 Ω Ready, Ladevorgang starten), signalisiert, dass es eine Ladung abfordert.


    Hier könnte eventuell auch die Ursache liegen, das ist aber reine Spekulation - wenn die Wallbox an ein Lastmanagement angeschlossen ist, könnte sich die über PWM signalisierte maximale Stromstärke entsprechend über Zeiträume ändern, was wiederum eine Reaktion des Autos hervorrufen könnte.

    Das sollte doch Hyundai in der Software doch unterbinden können, wenn Batterie voll, dann aus, wäre doch so einfach.

    Ich drehe das mal rum - das sollte der Hersteller der Wallbox doch in der Software unterbinden können, wenn Ladung von Seiten des Fahrzeugs beendet, dann Kommunikation aus, solange keine neue Anforderung von Seiten des Autos oder ein neuer Steckvorgang stattfindet.


    Genau das ist ja bei vielen Wallboxen auch durchaus der Fall, aber eben offensichtlich nicht bei allen, ich vermute, dass das mit der (möglicherweise in dieser Hinsicht unvollständigen oder fehlerhaften) Integration von bspw. PV-Überschuss-Laden zusammenhängt, wo es ja durchaus vorkommen kann, dass mehrere Ladevorgänge stattfinden, die zwischenzeitlich unterbrochen werden, bei denen aber der Stecker gesteckt bleibt.


    Jedenfalls hat man wenig Möglichkeiten, das im Vorfeld festzustellen, daher sollte man im Hinterkopf behalten, dass langes gesteckt-lassen möglicherweise dazu führt, dass die Wallbox das Auto nicht einschlafen lässt.

    Ich sehe nicht, wie die Warnung des Navis die Kontrolle des Straßenverkehrs stört oder unwirksam macht

    Da steht allerdings auch das Wort "erschweren" drin, und der Schweizerische Bundesrat hat in seiner Erwägung zur letzten Änderung des SVG geschrieben:

    Zitat

    sichergestellt, eingezogen und vernichtet werden nur «Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind», vor Strassenverkehrskontrollen zu warnen

    offensichtlich subsumiert der Gesetzgeber also das "warnen" unter den von ihm eingeführten Rechtsbegriff "erschweren", weil ansonsten ja die in der Erwägung einschränkend angegebene Tatfolge vollkommen sinnbefreit wäre.


    Und so würde das dann entsprechend wohl auch die Rechtssprechung auslegen, die sich ja schon irgendwie an der Absicht des Gesetzgebers orientieren sollte.


    P.S.: Wer es ganz genau wissen will, kann sich natürlich auch an das Bundesamt für Straßen (ASTRA) wenden und dort nachfragen, wie es sich damit verhält: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html

    Gleiches gilt auch in Deutschland, das Mitführen eines solchen Geräts ist auch nicht erlaubt.

    /Rechtstheorie an


    Nicht ganz - der § 23 1c StVO spricht explizit von "betriebsbereit mitführen", während Artikel 98a SVG nur "mitführen" erwähnt, das sind zwei schon der Formulierung nach unterschiedliche Zustände.


    Auf die wahrscheinliche Intention der jeweiligen Gesetze abgestellt, wäre es in Deutschland erlaubt, einen expliziten Radarwarner im Fahrzeug zu transportieren, solange sich dieser bspw. ausgeschaltet im Kofferraum befindet, oder das Gerät zwar im Fahrgastraum, ein zugehöriger und zum Betrieb notwendiger Akku aber im Kofferraum - denn dann besteht keine Betriebsbereitschaft.


    In der Schweiz ginge das nicht, jedes dazu geeignete Gerät würde unter den Tatbestand es 98a fallen, selbst dann, wenn es ausgeschaltet ist - denn es wird ja mitgeführt.


    /Rechtstheorie aus


    Auf die konkrete Funktion im Infotainment bezogen ist der "betriebsbereite" Zustand wahrscheinlich auch schon dann gegeben, wenn das Infotainment eingeschaltet ist und es ohne größere Eingriffe möglich ist, die Funktion zu aktivieren, daher, ja, streng ausgelegt fällt auch in Deutschland das Infotainment mit dieser Funktion wohl schon unter den § 23 1c StVO.

    Interessante Konstellation - da in der Schweiz nicht nur das (mehr oder weniger aktive) Benutzen eines entsprechenden Geräts (oder eben der Funktion) verboten ist, sondern bereits das Mitführen ( https://www.fedlex.admin.ch/el…9/679_705_685/de#art_98_a ).


    Das würde den Buchstaben des Gesetzes nach dazu führen, dass tatsächlich schon die Einreise mit einem Fahrzeug, das über eine entsprechende Funktion verfügt, nicht statthaft wäre, unabhängig davon, ob die Funktion tatsächlich aktiviert ist.

    Gleiches gilt natürlich dann auch für den Verkauf in der Schweiz - selbst das Einführen wäre hier schon eine zollrechtliche Straftat.


    Andererseits macht das SVG in Abschnitt 3, Punkt c eine Einschränkung für Geräte


    Zitat

    die nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind

    und als solches könnte m.E. ein Infotainment-System in einem Fahrzeug durchaus gelten, auch, wenn es über eine entsprechende Funktion verfügt.


    Dann wäre wiederum nur die Verwendung (=Aktivierung) der entsprechenden Funktion mit Sanktionen bedroht.


    Ich gehe daher davon aus, dass es im Zweifelsfall pragmatisch ausgelegt werden würde - mit dem Auto in die/der Schweiz fahren ist OK, solange die Funktion deaktiviert bleibt, aber ich übernehme dafür natürlich keine Haftung, ein mies gelaunter eidgenössischer Richter könnte das auch anders sehen. ;)

    Ich hatte das Auto am Flughafen geparkt und mit der dortigen Ladesäule verbunden, als ich heute nach 2 Wochen wieder kam

    Das Auto war also 2 Wochen lang mit der Ladesäule verbunden?

    Dann kann das Problem auch dort begraben liegen - es gab verschiedentlich Berichte darüber, dass manche Ladesäulen auch nach Ladeende noch versuchen, mit dem Auto zu kommunizieren, solange noch eine Verbindung besteht (= der Stecker gesteckt ist), wodurch die Steuergeräte im Auto aktiv bleiben und die 12V-Batterie leer ziehen.