Weil das seit Inkrafttreten derselben einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt und ich jeden Hersteller gut verstehen kann, der sich daran nicht beteiligen will.
Die Nutzung für private Zwecke, um einen konkreten Vorfall (Unfall, Bremsung) zu dokumentieren, ist zulässig, aber nur im Rahmen einer Schleife, die ältere Aufnahmen löscht.
Und genau das tun Dashcams wie meine Pioneer! Es gibt glücklicherweise inzwischen immer mehr Hersteller, die die DSGVO richtig lesen und interpretieren können. Der Nutzen einer Dashcam in der heutigen Zeit ist inzwischen sogar bei Unfällen anerkannt und hilft insbesondere bei provozierten Unfällen, bei denen man sonst seine Schuldlosigkeit nicht beweisen könnte.