12 Volt Batterie war heute auf einmal „tot“

  • " Schaltsperrensystem prüfen" steht im Display. Auto lädt AC, Tür nur über Notschlüssel geöffnet. Booster hat nicht geholfen. Kann aber über die App Heizung starten. Was ist los?

    Habe Hilfe jetzt hier im Forumgefunden. Danke. Batterie abklemmen hat geholfen.

    First Edition, AWD, Biophilic Blue, Schiebedach, keine digitalen Außenspiegel, 20 Zoll, seit Juni 2024 im Besitz.

    Einmal editiert, zuletzt von JST ()

  • Nur um keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen - wenn die Rückabwicklung durchgeht, werden die 15.000 km als Nutzungsentschädigung gegen eine eventuelle Erstattung gerechnet.

    Laut einiger Urteile und Quellen die ich so aufgeschnappt habe, wird im Falle von einer unverhältnismäßigen Anzahl an Mängeln diese Entschädigung auf einen Bruchteil reduziert oder sogar komplett ausgesetzt. Vor allem, wenn wie bei mir, die Mängel von Anfang an bestehen und nicht behoben werden.

    Und selbst wenn. Die Berechnung sieht vor, dass ein E-Auto eine Nutzungsdauer bis 250-300.000Km hat. Der Anteil von 15.000Km ist dort für die Berechnung fast zu vernachlässsigen.

  • Laut einiger Urteile und Quellen die ich so aufgeschnappt habe, wird im Falle von einer unverhältnismäßigen Anzahl an Mängeln diese Entschädigung auf einen Bruchteil reduziert oder sogar komplett ausgesetzt. Vor allem, wenn wie bei mir, die Mängel von Anfang an bestehen und nicht behoben werden.

    Das ist für die Nutzungsentschädigung irrelevant - die 15.000 km sind gefahren worden, also war das Fahrzeug offensichtlich in dem Moment nutzbar.


    Eine Nutzungsentschädigung ist auch explizit kein Ersatz für einen Wertverlust des Fahrzeugs, sondern eine Herausgabe gezogenen Nutzens, die sich daraus ergibt, dass für den Zeitraum des Nutzens kein anderes Fahrzeug beschafft werden musste (was entsprechende Kosten verursacht hätte).


    Und ja, bei einer angenommenen Laufleistung von 300.000 km ist die Summe überschaubar, lässt sich ja ausrechnen - Brutto-Kaufpreis geteilt durch die 300.000 km (wenn so zutreffend) mal der tatsächlich gefahrenen 15.000 km.

  • Das ist für die Nutzungsentschädigung irrelevant - die 15.000 km sind gefahren worden, also war das Fahrzeug offensichtlich in dem Moment nutzbar.


    Eine Nutzungsentschädigung ist auch explizit kein Ersatz für einen Wertverlust des Fahrzeugs, sondern eine Herausgabe gezogenen Nutzens, die sich daraus ergibt, dass für den Zeitraum des Nutzens kein anderes Fahrzeug beschafft werden musste (was entsprechende Kosten verursacht hätte).


    Und ja, bei einer angenommenen Laufleistung von 300.000 km ist die Summe überschaubar, lässt sich ja ausrechnen - Brutto-Kaufpreis geteilt durch die 300.000 km (wenn so zutreffend) mal der tatsächlich gefahrenen 15.000 km.

    Danke für die Aufklärung! Gut zu wissen. Und ganz ehrlich, dann wird das halt abgezogen. Stimmt ja auch, ich brauchte, WENN der Wagen dann mal gefahren ist, keinen anderen. Solange die Summe überschaubar ist, meinetwegen. Bei 36.000€ Kaufpreis, werde ich daran wohl nicht pleite gehen.