Wo lasst ihr euren §57 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ machen?
Das ist bei Hyundai (bei meinem Händler) nicht automatisch (beim KD) dabei.
Wo lasst ihr euren §57 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ machen?
Das ist bei Hyundai (bei meinem Händler) nicht automatisch (beim KD) dabei.
Moin, ich habe das bei meinem Hyndai Händler machen lassen.
Doofe Frage aber… was ist das? 😂
Was ist die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70?
Die UVV-Prüfung nach DGUV-Vorschrift 70 ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheit und stellt sicher, dass Ihre Dienstfahrzeuge / PKW in einwandfreiem Zustand sind. Dies schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern sichert auch Ihr Unternehmen ab, falls es zu einem Unfall kommen sollte.
Wenn ich das richtig verstehe, ist diese Prüfung nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorgeschrieben. Für den Großteil der Mitglieder hier im Forum also vermutlich irrelevant .
Gruß
Thomas
richtig verstanden....
Wo lasst ihr euren §57 DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ machen?
Für die dienstlich genutzten Fahrzeuge meines AG machen das die SiFas (Fachkräfte für Arbeitssicherheit), die ohnehin bestellt werden müssen, wenn es kein sehr kleines Unternehmen ist oder die BG eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Hmmm was versteht man unter "wenn es kein sehr kleines Unternehmen ist"??
Wir sind 10 Mann (In D) mit 3 Dienstwägen, allerdings Tochtergesellschaft eines etwas größeren Unternehmens in Ö.
Sehr klein = praktisch ein Selbstständiger mit Gewerbeschein, denn Sifa sind normalerweise ab dem ersten Angestellten zu bestellen.
Davon gibt es eigentlich nur eine Ausnahme, nämlich wenn im Unternehmermodell die Betreuung durch den Unternehmer (Geschäftsführer) selbst übernommen wird, der dann aber entsprechende Schulungen besuchen und Nachweise führen muss - und dann natürlich auch die komplette Verantwortung übernimmt.
Und selbst in dem Fall wäre anlassbezogen (bspw. Einführung eines BEV als Dienstwagen und dadurch erhöhtes Gefährdungspotenzial) noch die Betreuung durch eine Sifa nötig.
Wer führt denn die periodischen Sicherheitsbelehrungen bei euch durch, und auf welcher Grundlage (Gefährdungsbeurteilung durch wen vorgenommen, Belehrungsinhalte mit wem abgestimmt etc.)?
Die Prüfung selbst ist, bei regelmäßig durchgeführten Service-Terminen, recht überschaubar, muss halt nur von einer Person durchgeführt werden, die dazu fachlich in der Lage ist, und natürlich entsprechend dokumentiert.
Wenn das betriebsintern nicht zu regeln ist, dann such dir einen passenden Prüfstützpunkt in der Nähe, die üblichen technischen Überwacher (TÜV, Dekra, GTÜ und so weiter) sollten das alle können.