Wir haben jetzt einen Hyundai i30 für 5 Tage über die Mobilitätsgarantie. Danach übernimmt Hyundai für 30 Tage zu 100 % die Kosten für ein Hyundai Leihfahrzeug und danach 75 %.
Ich frage mich, ob das rechtlich zulässig ist, dem Kunden 25% der Kosten für ein Ersatzfahrzeug aufzuerlegen, wenn Hyundai z.B. die Ersatzteile erst nach 3 Monaten bekommt. Bei meiner vorherigen Marke (Japaner) hatte ich mal fast 6 Monate ein kostenfreies Leihfahrzeug, weil es während der Garantie ein Problem gab, was nicht so schnell gelöst werden konnte. Ohne Leihwagen wäre ich aufgeschmissen, da ich auf dem Land wohne...