Seit dem letzten OTA-Update bekomme ich recht zuverlässig auch Warnungen vor mobilen Blitzern, Abstandsmessungen etc.

Blitzer Warnung
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Mal ne ganz dumme Frage in diesem Zusammenhang:
Ich weiß, dass die Schweiz ziemlich drakonisch ist mit diesen Radarwarneren - das geht bis zur Konfiszierung und Zerstörung (auf Kosten des Besitzers). Nun glaube ich nicht, dass die Schweizer Polizei das Infotainment ausbaut
aber wie ist das eigentlich: darf man mit einem derartig ausgestattetem Auto einreisen? Beziehungsweise wird der Verkauf eines Autos mit dieser Funktion in der Schweiz überhaupt erlaubt?
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Interessante Konstellation - da in der Schweiz nicht nur das (mehr oder weniger aktive) Benutzen eines entsprechenden Geräts (oder eben der Funktion) verboten ist, sondern bereits das Mitführen ( https://www.fedlex.admin.ch/el…9/679_705_685/de#art_98_a ).
Das würde den Buchstaben des Gesetzes nach dazu führen, dass tatsächlich schon die Einreise mit einem Fahrzeug, das über eine entsprechende Funktion verfügt, nicht statthaft wäre, unabhängig davon, ob die Funktion tatsächlich aktiviert ist.
Gleiches gilt natürlich dann auch für den Verkauf in der Schweiz - selbst das Einführen wäre hier schon eine zollrechtliche Straftat.
Andererseits macht das SVG in Abschnitt 3, Punkt c eine Einschränkung für Geräte
Zitatdie nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind
und als solches könnte m.E. ein Infotainment-System in einem Fahrzeug durchaus gelten, auch, wenn es über eine entsprechende Funktion verfügt.
Dann wäre wiederum nur die Verwendung (=Aktivierung) der entsprechenden Funktion mit Sanktionen bedroht.
Ich gehe daher davon aus, dass es im Zweifelsfall pragmatisch ausgelegt werden würde - mit dem Auto in die/der Schweiz fahren ist OK, solange die Funktion deaktiviert bleibt, aber ich übernehme dafür natürlich keine Haftung, ein mies gelaunter eidgenössischer Richter könnte das auch anders sehen.
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Interessante Konstellation - da in der Schweiz nicht nur das (mehr oder weniger aktive) Benutzen eines entsprechenden Geräts (oder eben der Funktion) verboten ist, sondern bereits das Mitführen ( https://www.fedlex.admin.ch/el…9/679_705_685/de#art_98_a ).
Das würde den Buchstaben des Gesetzes nach dazu führen, dass tatsächlich schon die Einreise mit einem Fahrzeug, das über eine entsprechende Funktion verfügt, nicht statthaft wäre, unabhängig davon, ob die Funktion tatsächlich aktiviert ist.
Gleiches gilt natürlich dann auch für den Verkauf in der Schweiz - selbst das Einführen wäre hier schon eine zollrechtliche Straftat.
Andererseits macht das SVG in Abschnitt 3, Punkt c eine Einschränkung für Geräte...
Gleiches gilt auch in Deutschland, das Mitführen eines solchen Geräts ist auch nicht erlaubt. Den Buchstaben nach fallen auch Handys mit entsprechender App bereits darunter. In der Schweiz durch die Ausnahme eher nicht, aber keine Ahnung ob das auch in DE gilt.
Andererseits muss man aber auch sehen, dass die Gesetze aus einer Zeit vor der Vernetzung der Infotainment Systeme stammen. Ist vielleicht Zeit für eine Novelle.
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Gleiches gilt auch in Deutschland, das Mitführen eines solchen Geräts ist auch nicht erlaubt.
/Rechtstheorie an
Nicht ganz - der § 23 1c StVO spricht explizit von "betriebsbereit mitführen", während Artikel 98a SVG nur "mitführen" erwähnt, das sind zwei schon der Formulierung nach unterschiedliche Zustände.
Auf die wahrscheinliche Intention der jeweiligen Gesetze abgestellt, wäre es in Deutschland erlaubt, einen expliziten Radarwarner im Fahrzeug zu transportieren, solange sich dieser bspw. ausgeschaltet im Kofferraum befindet, oder das Gerät zwar im Fahrgastraum, ein zugehöriger und zum Betrieb notwendiger Akku aber im Kofferraum - denn dann besteht keine Betriebsbereitschaft.
In der Schweiz ginge das nicht, jedes dazu geeignete Gerät würde unter den Tatbestand es 98a fallen, selbst dann, wenn es ausgeschaltet ist - denn es wird ja mitgeführt.
/Rechtstheorie aus
Auf die konkrete Funktion im Infotainment bezogen ist der "betriebsbereite" Zustand wahrscheinlich auch schon dann gegeben, wenn das Infotainment eingeschaltet ist und es ohne größere Eingriffe möglich ist, die Funktion zu aktivieren, daher, ja, streng ausgelegt fällt auch in Deutschland das Infotainment mit dieser Funktion wohl schon unter den § 23 1c StVO.
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Ich lese den 98a etwas anders.
Ich sehe nicht, wie die Warnung des Navis die Kontrolle des Straßenverkehrs stört oder unwirksam macht. Darunter fallen wahrscheinlich eher aktive Radarsender, starke Laser etc.
Satz 3 trifft schon eher zu. Aber da geht es nur um diejenigen, die das Gerät explizit verwenden. Heißt, wenn die Funktion abgeschaltet ist, ist es OK.
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Ich sehe nicht, wie die Warnung des Navis die Kontrolle des Straßenverkehrs stört oder unwirksam macht. Darunter fallen wahrscheinlich eher aktive Radarsender, starke Laser etc.
Die Störung ist einerseits, dass notorische Raser damit der angebrachten Strafe entgehen und andererseits das oft beobachtete und für andere unerwartete starke Abbremsen direkt vor dem Blitzer. Durchaus gefährlich, wenn von bspw. 100 km/h auf 50 km/h abgebremst wird, weil da ein Blitzer steht wo man 70 km/h fahren darf. Ja, das ist ein reales Beispiel von einer Stelle an der das sehr oft genau so zu beobachten war.
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Ich sehe nicht, wie die Warnung des Navis die Kontrolle des Straßenverkehrs stört oder unwirksam macht
Da steht allerdings auch das Wort "erschweren" drin, und der Schweizerische Bundesrat hat in seiner Erwägung zur letzten Änderung des SVG geschrieben:
Zitatsichergestellt, eingezogen und vernichtet werden nur «Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind», vor Strassenverkehrskontrollen zu warnen
offensichtlich subsumiert der Gesetzgeber also das "warnen" unter den von ihm eingeführten Rechtsbegriff "erschweren", weil ansonsten ja die in der Erwägung einschränkend angegebene Tatfolge vollkommen sinnbefreit wäre.
Und so würde das dann entsprechend wohl auch die Rechtssprechung auslegen, die sich ja schon irgendwie an der Absicht des Gesetzgebers orientieren sollte.
P.S.: Wer es ganz genau wissen will, kann sich natürlich auch an das Bundesamt für Straßen (ASTRA) wenden und dort nachfragen, wie es sich damit verhält: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home.html
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Mal ne ganz dumme Frage in diesem Zusammenhang:
Ich weiß, dass die Schweiz ziemlich drakonisch ist mit diesen Radarwarneren - das geht bis zur Konfiszierung und Zerstörung (auf Kosten des Besitzers). Nun glaube ich nicht, dass die Schweizer Polizei das Infotainment ausbaut
aber wie ist das eigentlich: darf man mit einem derartig ausgestattetem Auto einreisen? Beziehungsweise wird der Verkauf eines Autos mit dieser Funktion in der Schweiz überhaupt erlaubt?
Ja darfst du, es darf nur nicht aktiv sein!