Übrigens sind in der Schweiz und auch Luxemburg Dashcams verboten, also ist dort eine Straftat.
Dann dürften die vielen Tesla in der Schweiz doch eigentlich keine Zulassung erhalten, da diese ausnahmslos mit Dashcams geliefert werden. Hab jetzt bei einer kurzen Recherche im Internet auch keinen Hinweis auf ein Schweizer Urteil oder Gesetz gefunden, aus dem der Tatbestand einer Straftat hervorgeht, nur dass die Veröffentlichung der Aufnahmen z.B. im Internet untersagt ist oder die Verwendung vor Gericht in der Regel nicht gestattet wird, es sei denn es handelt sich um eine schwere Straftat (Einzelfallentscheidung).
Mich würde hier der genaue Wortlaut der entsprechenden Paragrafen der jeweiligen nationalen Gesetze interessieren, da auf den ersten Blick keine offiziellen Quellen zu finden waren. Das wäre im Vorfeld von Fahrten durch diese Länder ja wichtig zu wissen.