Beiträge von Akkon84

    Die Info, was in dem Seat verbaut ist, hatten wir ja bis jetzt nicht - klingt aber übrigens recht interessant.


    Tatsächlich ist es so, dass der Motor gar nicht mal unbedingt die kritischste Komponente im EV-Antriebssystem ist, sondern die Leistungselektronik.


    Der Motor hat ja naturgemäß doch eine gewisse Masse, ebenso wie die daran "angeflanschten" Komponenten, und damit verteilt sich die anfallende Wärme auch auf diese.


    Die Leistungselektronik dagegen besteht letztendlich hauptsächlich aus einer Menge elektronischer Komponenten, und die bringen nicht so viel Masse mit, über die Wärme abgeführt werden könnte, folglich ist dort die aktive Kühlung auch entsprechend entscheidend.


    Aber ja, wenn keine anderen Faktoren im Vordergrund stehen, spricht natürlich auch nichts dagegen, wenn du einen AWD kaufst.

    Und wenn es dann mal so weit ist, und du Erfahrungen mit deinem speziellen Einsatzszenario gesammelt hast, wäre es natürlich super, wenn du hier darüber berichtest, dann wissen wir am Ende alle ein bisschen mehr. :)

    Die Physik bleibt definitiv gleich, das is ja das schöne an ihr, sie gilt überall.


    Das ist allerdings auch der Grund dafür, dass ich davon ausgehe, dass es keine Probleme geben wird - denn die Ingenieure bei Hyundai haben sicherlich bei Thermodynamik und Strömungslehre auch nicht nur den fehlenden Nachtschlaf nachgeholt, und daher das Kühlsystem für die Komponenten entsprechend ausgelegt.

    Der IONIQ 6 ist ein modernes, durch-designtes Auto, und der Vergleich mit dem umgebauten Seat 600 (was steckt da eigentlich drin?) erscheint mir daher etwas unfair, du würdest ja wahrscheinlich auch keinen 20-jährigen Tour de France-Teilnehmer gegen eine 80-jährige Couchpotato im Uphill antreten lassen, und erwarten, dass das zu ungefähr vergleichbaren Ergebnissen führen wird.


    Natürlich kann dir diesbezüglich hier niemand eine Garantie geben, aber ich bin mir doch ziemlich sicher, dass die Strecke mit einem den Umständen angepassten Fahrverhalten auch mit dem "mittleren" Antrieb problemlos zu bewältigen sein wird.

    Ich finde gerade die Permanentleistung des 228ps. starken Rwd. nicht, werden so etwa 50kw. 70PS sein.

    Es sind exakt 56 kW Dauerleistung für die bei dieser Angabe üblichen 30 Minuten, laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kennziffer P2.


    Ich würde mich aber davon nicht abschrecken lassen - die Verfügbarkeit der Spitzenleistung ist bei (elektrischen) Pkw im Großen und Ganzen ein Kühlungsproblem aus Richtung Motor und Inverter, und die Zeit, über die diese Spitzenleistung verfügbar ist, ist oft deutlich kleiner, als mancher denkt - oft sind es nicht mehr als 30 Sekunden.


    Das fällt aber im Alltag praktisch nicht auf, weil binnen 30 Sekunden die allermeisten Fahrzeuge schon lange ihre Maximalgeschwindigkeit erreicht haben, und für das "Halten" dieser Geschwindigkeit deutlich weniger Leistung erforderlich ist, als für deren Erreichen.


    Während des Haltens der Geschwindigkeit kann außerdem die "überschüssige" Wärme aus Motor und Inverter abgeführt werden, und entsprechend verschiebt sich auch wieder das Verhältnis der kurzzeitig verfügbaren Spitzenleistung und der verfügbaren Dauerleistung.


    Auch Bergauf-Fahrten sind da schlicht kein Anwendungsszenario, bei dem zu befürchten steht, dass es nicht genügend Möglichkeiten gäbe, die Wärme aus den damit belasteten Teilen abzuführen.


    Ein Stresstest für genau diese Problematik wäre ein permanenter Wechsel zwischen Vollstrom-Beschleunigung und sofort nach erreichen der Maximalgeschwindigkeit erfolgtes Abbremsen auf Null mit anschließend erneutem Vollstrom-Beschleunigen, weil das die Zeiten, in denen Wärme abgeführt werden kann, gegenüber denen, wo maximal Wärme anfällt, maximal verkürzt - aber so fährt auf öffentlichen Straßen hoffentlich niemand.

    Ja, das ist durchaus möglich - weil es in Deutschland grundlegend auch zwei verschiedene Verfahren gibt, wie so ein Rückruf eingeleitet werden kann.


    Fall Nummer 1 ist, dass dem Hersteller Tatsachen bekannt werden, die auf einen Serienfehler hinweisen, das schaut sich der Hersteller dann an, und kann ggf., wenn er das für notwendig erachtet, das KBA informieren (das ist Pflicht), die Halterdaten der betroffenen Fahrzeuge anfragen und einen Rückruf in Eigenregie starten.


    Das KBA registriert die Informationen des Herstellers und die Halterdaten-Abfrage, nimmt den Rückruf in die Datenbank auf und stellt ggf. eigene Untersuchungen zum entsprechenden Fehler an.


    Auf Basis der Informationen, die dem KBA vorliegen bzw. durch dieses gesammelt werden, wird dann durch das KBA entschieden, ob zusätzlich der Rückruf offiziell angeordnet wird, was in der Regel der Fall ist, wenn davon auszugehen ist, dass ein Fehler Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährden könnte (bspw. Unfallgefahr) oder das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften (bspw. Abgasnormen) entspricht.


    Wird ein Rückruf angeordnet, überwacht das KBA diesen, und stellt ggf. sicher, dass alle betroffenen Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.

    Damit einher geht die Möglichkeit, dass das KBA die für ein Fahrzeug örtlich zuständige Zulassungsbehörde darüber informiert, welche Fahrzeuge in einer angemessenen Frist (das können auch mal Monate bis Jahre sein) nicht vorstellig geworden sind, und auf der Basis kann die Zulassungsbehörde dann beschließen, dass das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt wird, wenn bspw. erhebliche Unfallgefahr besteht.


    Deswegen muss ein Rückruf, der auf kritischen Fehlern basiert, auch angeordnet werden, da der Extremfall zwangsweise Stilllegung natürlich ein hoheitlicher Akt ist, den der Hersteller so nicht durchführen könnte, das können nur die dazu ermächtigten Behörden tun.


    Alternativ, wenn der Fehler als unkritisch eingestuft wird, überlässt das KBA den Rückruf dem Hersteller und begleitet diesen über die Datenübermittlung hinaus nicht weiter, dann ist es Fahrzeughalter und Hersteller allein überlassen, wie diese weiter vorgehen.


    Fall Nummer 2 ist, dass das KBA aufgrund eigener technischer Untersuchungen und/oder Hinweisen von Behörden, der Bevölkerung o.ä. zu dem Schluss kommt, dass ein kritischer Fehler vorliegt.

    Dann wird sich das KBA mit dem betroffenen Hersteller ins Vernehmen setzen, und anregen, dass ein Rückruf durchgeführt werden sollte.

    Reagiert der Hersteller darauf nicht in angemessener Zeit selbst, oder weigert sich, ordnet das KBA den Rückruf selbst an und versendet ggf. auch selbst die Rückrufschreiben, und ab da geht es weiter wie in Fall 1 beschrieben.


    Im vorliegenden Fall handelt es sich um Variante 1, Hyundai hat offensichtlich selbst beschlossen, dass der Rückruf durchgeführt werden sollte (was zu begrüßen ist), und daher kommt der entsprechende Brief auch von Hyundai, und nicht vom KBA.


    Es kann aber durchaus sein, dass das KBA im Laufe der Zeit zu dem Schluss kommt, dass der Rückruf angeordnet werden muss, und dann kann auch durchaus noch ein zweiter Brief direkt vom KBA bei allen Haltern eintreffen, damit ggf. behördliche Maßnahmen ermöglicht werden.

    Bezüglich der Sicherungen kann ich dir nicht weiterhelfen, aber zumindest würde ich eine Warnung loswerden wollen - mit dem Thema Dauerplus solltest du lieber vorsichtig sein.


    Soll wohl schon Leute gegeben haben, die sich durch den Anschluss diverser Gadgets, u.a. dauerversorgten Dashcams, die 12V-Batterie tiefentladen haben, und dann wird's schwierig mit Starten, denn das funktioniert ohne 12V nicht mehr.


    Die 12V wird zwar aus dem HV-System nachgeladen (solange die ICCU nicht den Geist aufgibt und AFAIK SOC > 20%), aber scheinbar nicht bedarfsgesteuert, sondern periodisch über Zeit.

    Und auch das nur über einen gewissen Zeitraum zwischen zwei Fahrten, lange Standzeiten wären also noch gefährlicher.

    Na ist ja spannend...


    ioniq66 Ich nehme an, deine Daten aus der Fahrzeugbestellung stimmen so?

    Dann sind unsere Fahrzeuge sich sehr ähnlich, meinen hab ich Anfang Dezember 2022 bestellt und ebenfalls im Mai 2023 übernommen, ich hab allerdings den großen Akku und entsprechend den 168 kW-Motor.


    Kann natürlich sein (und sollte es auch), dass Hyundai zumindest nachvollziehen kann, wo die möglicherweise fehlerhaften Antriebswellen verbaut worden sind.


    Wenn dadurch das Feld der IONIQ 6, die betroffen sind, kleiner wird, wird es aber natürlich umso spannender für die IONIQ 5-Fahrer, denn die an den (vermutlichen) Zahlen fehlenden 6er können ja alternativ nach aktuellem Stand dann nur 5er sein...


    Es ist auch theoretisch nicht viel Arbeit so ein Portal vernünftig zu machen und aktuell zu halten....

    Naja, wer weiß, eventuell sind alle EDV-bedienungsfähigen Mitarbeiter von Hyundai Deutschland mit dem Tippen der Rückruf-Briefe beschäftigt? ;)

    Aber im Ernst - ich beobachte relativ gespannt, wie die wahrnehmbare Resonanz im deutschsprachigen Internet sein wird, da ich mir durchaus vorstellen könnte, dass die öffentliche Verlautbarung des Rückrufs ein wenig "gestaffelt" stattfindet.


    Laut Eintrag beim KBA sind in Deutschland vermutlich 46.604 und weltweit 155.760 Fahrzeuge betroffen, daher vermute ich einerseits, dass es wohl doch sehr viele IONIQ 5 und 6 (Unterscheidung beim KBA nicht vorgesehen) betreffen wird, und andererseits eben, dass Hyundai versucht sein könnte, den Einschlag bei den Händlern irgendwie abzudämpfen - denn es werden wohl kaum über 150.000 neue Antriebswellen mal so eben irgendwo rumliegen.


    Der Serviceleiter meines FHH, mit dem ich gestern dazu telefonischen Kontakt hatte, meinte auch sofort, dass er erstmal schauen wird, wie die Teileverfügbarkeit aussieht, es wäre laut seiner Aussage und Erfahrung absolut erwartbar, dass es selbst bei einem offiziellen Rückruf genau daran schnell krankt.

    Ist aber keine RR-Aktion wegen der ICCU, sondern wegen der Antriebswelle (wie die Betroffenen geschrieben haben).

    Also ganz andere Baustelle.

    Stimmt so nicht - tatsächlich sind sowohl Antriebswelle als auch ICCU von dem Rückruf umfasst.

    Die Überschrift des Briefs lautet exakt "Tausch der Antriebswelle & Softwareupdate und ggf. ersetzen des On-board Chargers inkl. Sicherung".


    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass man sich seitens Hyundai dazu entschlossen hat, die ICCU mit reinzunehmen, nachdem ohnehin klar wurde, dass der Rückruf wegen der Antriebswelle notwendig wird.


    Edit:

    Habt ihr das denn nur per Brief mitgeteilt bekommen oder wird bei euch was auf der Rückruf Website von Hyundai angezeigt?

    Nur per Brief, gestern direkt nach Erhalt des Briefs und heute nochmal nachgeschaut, im Portal von Hyundai steht (momentan) nix - was mich mittlerweile an Sinn und Zweck des Portals zweifeln lässt, denn wenn da nicht mal ein Rückruf auftaucht, den Hyundai mir schriftlich mitteilt, dann frage ich mich schon, wie verlässlich das sein soll...

    Das Kraftfahrtbundesamt verzeichnet den Rückruf mittlerweile immerhin - war gestern noch nicht der Fall.