Das ist sehr interessant! Das heißt dass man ein gestohlenes Auto, wenn man das COC auch hat, ganz einfach als eigenes KFZ zulassen kann. Klar kann man einen Kaufvertrag auch noch zusätzlich zum Diebstahl fälschen, aber das wäre ein weiteres Vergehen.
Bei uns war es tatsächlich auch einmal so, dass man bei Privatverkauf, ich glaube in ein anderes Bundesland bzw. Bezirk, einen Stempel vom Händler benötigt hat. Wie die Regelung genau war weiß ich allerdings nicht mehr. Das ist jetzt etwas erleichtert worden.
In Österreich wird für eine Zulassung aktuell ein Kaufvertrag als Beweis vom Besitz, ein aktueller Prüfbericht (bei gebrauchtem KFZ) und eine Versicherungsbestätigung benötigt. Wenn irgendetwas fehlt hat man ein Problem. Ist mir im Sommer erst bei der Zulassung eines Motorrades passiert. Der Versicherungsvertreter hatte vor seinem Urlaub die Bestätigung zur Zulassungsstelle gesendet. Als ich es dann anmelden wollte war die Mail nicht vorhanden. War dann eine Action das mit den Kollegen der Versicherung zu lösen. Ging aber mit einiger Verzögerung dann alles gut aus.