Morgen habe ich ein Telefonat mit dem Rechtsanwalt.
Matrix LED Fernlicht macht seltsame Dinge
-
-
Hallo Saturn-City,
mich würde sehr interessieren, was hat das Telefonat mit dem Anwalt ergeben hat?
Ich würde (wie auch JST) vermuten, dass das Matrix LED Fernlicht das eine Schild links als Gegenverkehr intepretiert hat und erst danach aufgeblendet hat.
Dass das Fernlicht bei hohem Tempo im Dunkeln sicherheitsrelevant ist, sehe ich auch so.
Aber wenn die Komfortfunktion Fernlichautomatik zu langsam/ nicht richtig funktioniert, lässt sich das Fernlicht ja auch manuell aktivieren.
Dafür direkt einen Anwalt einzuschalten, ist meiner Meinung nach übertrieben.
Aber von irgendwas müssen dein Anwalt und der von Hyundai ja auch leben
-
Hallo, das Fernlicht wird bei Verkehrsschildern nicht ausgeblendet oder abgeschaltet – es reagiert lediglich bei Gegenverkehr oder bei einem vorausfahrenden Fahrzeug. Ob ein Anwalt in diesem Fall etwas bewirken kann, wird sich zeigen. Hyundai hat bereits bestätigt, dass die Matrix-Scheinwerfer und die dazugehörige Software etwas träge reagieren. Diese Aussage reicht mir aus, um den Verdacht auf einen Mangel zu haben. Ohne rechtliche Unterstützung ist man in solchen Fällen oft aufgeschmissen. Möglicherweise handelt es sich um einen Softwarefehler – doch solange sich niemand offiziell beschwert, wird sich vermutlich nichts ändern.
-
Also das Matrix reagiert bei mir regelmäßig auf Schilder, die angeblendet und dadurch als anderes Auto gewertet werden.
-
Hallo,
ich habe mich bereits mit meinem Anwalt beraten. Nach seiner Einschätzung müsste, sollte die Matrix-LED wie von Hyundai beschrieben „träge“ arbeiten, dies auf beiden Seiten gleichermaßen sichtbar sein.
In meinem Fall jedoch wird nur das linke Modul der Matrix nicht schnell genug angesteuert, während das rechte Modul einwandfrei funktioniert.
Würde das System insgesamt träge arbeiten, müssten beide Seiten gleichermaßen betroffen sein.
Nach Auffassung des Anwalts liegt hier ein technischer Mangel vor: Eine Reaktionszeit von 15 Sekunden ist eindeutig zu langsam und stellt somit einen Mangel dar – sowohl im Rahmen der Garantie als auch der gesetzlichen Gewährleistung.
Der Anwalt wird sich der Sache annehmen und die Werkstatt mit dem Sachverhalt konfrontieren. Eine Ausrede wie „das System arbeitet eben so“ oder „es lässt sich nicht beheben“ wird nicht akzeptiert.
Jetzt ist Hyundai in der Pflicht, eine Lösung anzubieten.
Wir werden abwarten, wie sich die Angelegenheit entwickelt.
Ich werde weiterhin über den Verlauf des Falls berichten. Sollte keine Lösung gefunden werden, wird der Fall vor Gericht gehen.
Zur Erklärung:
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Hyundai gibt für Neufahrzeuge üblicherweise eine Garantie, die bestimmte Reparaturen und Mängelbehebungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums abdeckt.
- Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Fahrzeugkauf (bei Neuwagen) haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war.
Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ein Mangel auf, wird sogar vermutet, dass dieser schon bei Übergabe bestanden hat. Danach muss der Käufer den Mangel nachweisen. - Wichtig: Die Gewährleistung ist unabhängig von der Garantie. Selbst wenn Hyundai im Rahmen der Garantie keine Abhilfe leisten möchte, bleibt die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bestehen.
-
Hallo,
ich habe mich bereits mit meinem Anwalt beraten. Nach seiner Einschätzung müsste, sollte die Matrix-LED wie von Hyundai beschrieben „träge“ arbeiten, dies auf beiden Seiten gleichermaßen sichtbar sein.
In meinem Fall jedoch wird nur das linke Modul der Matrix nicht schnell genug angesteuert, während das rechte Modul einwandfrei funktioniert.
Würde das System insgesamt träge arbeiten, müssten beide Seiten gleichermaßen betroffen sein.
Nach Auffassung des Anwalts liegt hier ein technischer Mangel vor: Eine Reaktionszeit von 15 Sekunden ist eindeutig zu langsam und stellt somit einen Mangel dar – sowohl im Rahmen der Garantie als auch der gesetzlichen Gewährleistung.
Der Anwalt wird sich der Sache annehmen und die Werkstatt mit dem Sachverhalt konfrontieren. Eine Ausrede wie „das System arbeitet eben so“ oder „es lässt sich nicht beheben“ wird nicht akzeptiert.
Jetzt ist Hyundai in der Pflicht, eine Lösung anzubieten.
Wir werden abwarten, wie sich die Angelegenheit entwickelt.
Ich werde weiterhin über den Verlauf des Falls berichten. Sollte keine Lösung gefunden werden, wird der Fall vor Gericht gehen.
Zur Erklärung:
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Hyundai gibt für Neufahrzeuge üblicherweise eine Garantie, die bestimmte Reparaturen und Mängelbehebungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums abdeckt.
- Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Fahrzeugkauf (bei Neuwagen) haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war.
Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ein Mangel auf, wird sogar vermutet, dass dieser schon bei Übergabe bestanden hat. Danach muss der Käufer den Mangel nachweisen. - Wichtig: Die Gewährleistung ist unabhängig von der Garantie. Selbst wenn Hyundai im Rahmen der Garantie keine Abhilfe leisten möchte, bleibt die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bestehen.
Du scheinst ja ein sympathischer Zeitgenosse zu sein wenn man wegen jedem Krümel zum Anwalt rennt… meine Güte was ist aus der Menschheit geworden…
-
Du scheinst ja ein sympathischer Zeitgenosse zu sein wenn man wegen jedem Krümel zum Anwalt rennt… meine Güte was ist aus der Menschheit geworden…
Also ich kanns verstehen. Wenn das Matrix so träge ist, dass eine Seite so lange braucht, um zu reagieren, ist es ja de facto unbrauchbar und sollte nicht angemacht werden.
Klar ist das ein Mängel.
(Ich würde mir bei deiner Kommunikation mal an die eigene Nase fassen, auch wenns sehr ironisch verpackt ist. Er hat ja nur den Sachverhalt erläutert ohne iwelche Angriffe oä)
-
Also ich kanns verstehen. Wenn das Matrix so träge ist, dass eine Seite so lange braucht, um zu reagieren, ist es ja de facto unbrauchbar und sollte nicht angemacht werden.
Klar ist das ein Mängel.
(Ich würde mir bei deiner Kommunikation mal an die eigene Nase fassen, auch wenns sehr ironisch verpackt ist. Er hat ja nur den Sachverhalt erläutert ohne iwelche Angriffe oä)
wenn du meinst 😂 ich muss mir an keine Nase fassen weil auch die Händler Menschen sind mit denen man normal reden kann ohne Anwalt. Aber muss ja jeder selber wissen.
-
Mit Händlern meist ja, mit HMD eher weniger. Die interessiert es einen Dreck, dass mein 60K Euro Auto seit 3 Monaten nicht nutzbar ist. Die reagieren dann meist eben nur mit Androhung vom Anwalt. Mein Händler versucht alles, ist ihm auch peinlich alles. Interessiert HMD aber einen Scheiss....
-
Mit Händlern meist ja, mit HMD eher weniger. Die interessiert es einen Dreck, dass mein 60K Euro Auto seit 3 Monaten nicht nutzbar ist. Die reagieren dann meist eben nur mit Androhung vom Anwalt. Mein Händler versucht alles, ist ihm auch peinlich alles. Interessiert HMD aber einen Scheiss....
Ja also dann versteh ich es auch. Aber er will ja mit dem Anwalt die Werkstatt konfrontieren.
Mir hat damals nur mein Händler gesagt: „Wir versuchen alles was möglich ist aber wenn wir dort nicht weiterkommen dann drohen sie mal Hyundai direkt mit dem Anwalt.“