Sie dürfen dann an Ladesäulen parken bzw. laden, wenn das Parkschild durch ein anderes Zusatzzeichen, z.B. 1050-32 oder 1050-33 mit einem erläuternden Text wie "Elektrofahrzeuge" oder "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ergänzt wird“
Wenn irgendwo nur mit "E" geparkt werden darf, nutzt selbst ein Tesla nichts (den es nicht als Verbrenner gib) und auch keine nachträgliche Zulassungsbescheinigung.
Das meinte ich ja nicht, sondern bezog sich eher auf das obere Zitat von Baodor und ich meine da nicht parken, sondern laden. Das es Parkverstöße in der StVO gibt, ist mir sehr wohl bewusst aber sicher keine Lade-Verbote ![]()