Hallo,
Ich verstehe jetzt nicht genau wo das Problem ist, um ehrlich zu sein; und bin in derselben Situation, First mit 20“ und als Winterräder möchte ich 18“. Erstere sind doch im Fahrzeugschein eingetragen, letztere haben eine ABE und kann ich demnach eintragen lassen. Damit kann ich doch beide Sätze fahren?
Das Problem ist dass anscheinend keiner so wirklich versteht was ich meine!
Ich weiß nicht wie ich es noch beschreiben soll? Für die originalen 18" Felgen (Pizzateller) die auf dem Auto beim Kauf waren kann der Händler KEIN Gutachten besorgen! Somit nix zu TÜV und eintragen, da dieser ein Gutachten braucht. Zumindest bei uns in Österreich ist die Vorgehensweise so.
Bei uns reicht auch kein ABE um ohne Eintragung zu fahren. Felgen mit ECE kann man einfach montieren und fahren. Die mit ABE müssen in den Schein eingetragen werden.
Aber nochmals! Für die originalen Felgen, die beim Kauf am Auto sind, egal ob 20" oder 18", kann der Händler KEIN Gutachten in irgendwelcher Weise besorgen. Somit kann man auf Autos die mit den 20" ausgeliefert werden NICHT die originalen 18" Felgen von Fahrzeugen die mit diesen ausgeliefert wurden montieren. Umgekehrt, von 18" auf 20" natürlich das selbe.
Und ich rede hier NICHT von Felgen aus dem Zubehörshop von Hyundai und diversen anderen Felgenhändlern. Bei denen gibt es die Gutachten ABE bzw. ECE bei vielen dazu. Sei es 18", 19" oder 20", oder vielleicht noch andere Dimensionen.
Das spiegelt nur meine Erfahrung als ich auf der Suche für einen Satz Sommerreifen war und einen originalen 20" Satz bekommen hätte können. Mein Auto wurde mit den 18" ausgeliefert.