Nun im großen Ganzen stellt sich die Frage eigentlich überhaupt nicht. Selbst verständlich mit E aufm Kennzeichen.
Ohne E aufm Kennzeichen darfst Du eigentlich öffentlich nicht laden.
Siehe folgenden Absatz beim ADAC:
„Kniffelig wird es in der Praxis. Welche Autos sind hier genau berechtigt? Das im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) geschaffeneZusatzzeichen "Auto plus Stecker" gilt nicht für alle E-Fahrzeuge. Parken dürfen hier genau genommen nur solche, die im Kennzeichen ein E hinter der Nummernkombination haben. Das steht für vollelektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sowie für Hybridfahrzeuge, wenn diese rein elektrisch mindestens 40 km zurücklegen können oder höchstens 50 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen.“
„Im Elektromobilitätsgesetz werden nur die Rechte der Besitzer von E-Autos mit einem E im Kennzeichen geregelt. Diejenigen, die das nicht haben, sind hier nicht angesprochen und müssen deshalb genau auf die Beschilderung vor Ort achten. Sie dürfen dann an Ladesäulen parken bzw. laden, wenn das Parkschild durch ein anderes Zusatzzeichen, z.B. 1050-32 oder 1050-33 mit einem erläuternden Text wie "Elektrofahrzeuge" oder "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ergänzt wird“
Hier gibt es den Artikel:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/parken-e-ladesaeulen/