Hallo,
ich habe mich bereits mit meinem Anwalt beraten. Nach seiner Einschätzung müsste, sollte die Matrix-LED wie von Hyundai beschrieben „träge“ arbeiten, dies auf beiden Seiten gleichermaßen sichtbar sein.
In meinem Fall jedoch wird nur das linke Modul der Matrix nicht schnell genug angesteuert, während das rechte Modul einwandfrei funktioniert.
Würde das System insgesamt träge arbeiten, müssten beide Seiten gleichermaßen betroffen sein.
Nach Auffassung des Anwalts liegt hier ein technischer Mangel vor: Eine Reaktionszeit von 15 Sekunden ist eindeutig zu langsam und stellt somit einen Mangel dar – sowohl im Rahmen der Garantie als auch der gesetzlichen Gewährleistung.
Der Anwalt wird sich der Sache annehmen und die Werkstatt mit dem Sachverhalt konfrontieren. Eine Ausrede wie „das System arbeitet eben so“ oder „es lässt sich nicht beheben“ wird nicht akzeptiert.
Jetzt ist Hyundai in der Pflicht, eine Lösung anzubieten.
Wir werden abwarten, wie sich die Angelegenheit entwickelt.
Ich werde weiterhin über den Verlauf des Falls berichten. Sollte keine Lösung gefunden werden, wird der Fall vor Gericht gehen.
Zur Erklärung:
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Hyundai gibt für Neufahrzeuge üblicherweise eine Garantie, die bestimmte Reparaturen und Mängelbehebungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums abdeckt.
- Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Fahrzeugkauf (bei Neuwagen) haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe mangelfrei war.
Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe ein Mangel auf, wird sogar vermutet, dass dieser schon bei Übergabe bestanden hat. Danach muss der Käufer den Mangel nachweisen. - Wichtig: Die Gewährleistung ist unabhängig von der Garantie. Selbst wenn Hyundai im Rahmen der Garantie keine Abhilfe leisten möchte, bleibt die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler bestehen.