Hallo Raimund,
ja, in Deutschland habe ich noch nie einen Kaufvertrag (oder ggfls. Schenkungsvertrag) zur Anmeldung eines KFZ benötigt.
Gruß aus D,
KaBe
Hallo Raimund,
ja, in Deutschland habe ich noch nie einen Kaufvertrag (oder ggfls. Schenkungsvertrag) zur Anmeldung eines KFZ benötigt.
Gruß aus D,
KaBe
Guten Tag!
Ich habe einen Ioniq 6, 05/2024, 53 kWh, Dynamiq-Paket, Heckantrieb, Glasschiebedach, den ich gebraucht vom Vorbesitzer gekauft hatte.
Die Garantiebedingungen von Hyundai bezüglich des Kaufs bei einem nicht Hyundai Autohändler hatten mich zuvor auch sehr verunsichert.
Daraufhin hatte ich bei der Hyundai Kundenbetreuung in Frankfurt angerufen und danach gefragt. Der Mitarbeiter bestätigte, dass die Gerantiebedingungen so formuliert sind, sagte aber dann sinngemäß folgendes: "... das kann von uns nicht geprüft werden und das wird von uns nicht geprüft, und das spielt keine Rolle bei der Werksgarantie!"
Dann überlegte ich auch selbst, ob ich Hyundai gegenüber "die Aussage verweigern" kann, wo und bei wem ich das Auto gekauft habe!?
Kann / darf Hyundai verlangen, den Kaufvertrag zu sehen? Was ist, wenn es keinen Kaufvertrag gibt? Denn schließlich kann auch ohne einen schriftlichen Kaufvertrag das Eigentum rechtsverbindlich übergeben werden, durch einen mündlichen Kaufvertrag oder durch eine mündliche Schenkung. (Mündliche Verträge sind ebenso rechtsverbindlich wie schriftliche Verträge! Nur die Beweisführung über den Inhalt ist natürlich schwieriger, warum diese Form selten gewählt wird.) Wenn ich ohne Rechtsverstoß im Besitz des KFZ-Briefes bin, ist das KFZ mein Eigentum. Kann mich Hyundai dazu verpflichten, die Herkunft des Autos zu belegen?
Ich hoffe, ich muss die Werksgarantie niemals in Anspruch nehmen!
Gruß aus dem Taunus,
KaBe