Beiträge von Snurre

    Hallo,


    in der Zulassungsbescheinigung sowie im COC Papier stehen erst mal nur die Rad- Reifenkombinationen die der Fahrzeughersteller für dieses Fahrzeug ursprünglich selbst vorgesehen hat. Die freigegebenen Dimensionen in der Zulassungsbescheinigung und im COC Papier sind häufig identisch, manchmal findet man jedoch z.Bsp. im COC noch zusätzliche Varianten, die in der Zulassung noch nicht aufgeführt wurden.


    Die ABE`s für Felgen aus dem Zubehörhandel stellen quasi eine vom KBA amtlich freigegebene Alternative dazu dar. Das KBA erteilt eine solche "Allgemeine Betriebserlaubnis" immer erst nach erfolgreicher technischer Überprüfung durch eine anerkannte Prüforganisation und i.d.R mit den bereits besprochenen Einschränkungen und Auflagen. D.h. passt die ABE zum Fzg. und werden die Auflagen eingehalten steht dem rechtlichen und praktischen Betrieb nichts entgegen. Das ist ja gerade die Aufgabe der ABE, sie soll dem Verwender die rechtliche und praktische Sicherheit bieten, das er die aufgeführte Variante ohne Probleme fahren kann u. darf.


    Die Suchfunktion über Hersteller- und Typschlüsselnummer im Fachhandel ist sicher hilfreich, ob sie immer fehlerfrei zum Ziel führt ist ein anderes Thema. Das KBA wie auch das Gutachten des TÜV beziehen sich aber i.d.R auf die Typgenehmigungsnummer hier e4*2018/858*00145 , den Typ CE, 81 kW Leistung, AWD Antrieb ect... und das ist entscheidend.


    Im Übrigen gibt es gar nicht so viel Auswahl bei den 18 Zoll Fegen, wenn man eine problemlose, eintragungsfreie Variante für die kleine Serienbereifungsgröße sucht. Helles Fzg. ... dunkle Felgen, was suchst du genau? Gehen würde da z. Bsp. auch CMS C32 Aero jetzt wohl neu auch in ganz schwarz, oder CMS C27 oder auch C28 oder Rial Lucca... wenn du besondere Vorstellungen hast einfach nochmal melden.


    Bis dahin...

    Hallo,

    ob eine bestimmte Rad- Reifenkombination gefahren werden kann bzw. darf hängt natürlich immer von vielen verschiedenen Faktoren ab.


    1. und einfachste Möglickeit, die gewünschte Kombination ist bereits in der Zulassungsbescheinigung oder evtl. im COC Papier aufgeführt (bekommt man i.d.R. bei der Auslieferung, es ist international gültig, enthält die Fahrzeugdaten und soll eine evtl. spätere Zulassung im Ausland erleichtern).


    2. Möglichkeit man verwendet eine Kombination für die bereits eine ABE nebst Prüfgutachten besteht (Gültigkeit zunächst nur im nationalen Bereich, wird aber häufig auch im Ausland anerkannt) oder eine ECE nebst Gutachten (Gültigkeit in der gesamten EU).

    Wichtig ist hier zu wissen, dass die ABE / ECE auch Einschränkungen enthalten kann, sowohl für den Verwendungsbereich, als auch sonstige Auflagen für die Montage wie z. Bsp. Karosseriearbeiten, Vorgaben oder Verbote bzgl. Schneeketten usw.... Selbst die Pflicht oder Befreiung zur nachträglichen Eintragung in die Fzg.-Papiere wird dort festgelegt. Das Lesen einer solchen ABE (Austeller KBA) und dem ergänzenden Prüfgutachten (Aussteller Prüforganisation TÜV, DEKRA...) ist gar nicht so schwer. Fangen wir mit einem Beispiel an, hier für eine Felge des Herstellers CMS, Modell C22. Die ABE des KBA trägt die Nummer 51720*08 und ist im Internet unter dem folgenden link zu finden:


    https://felgen.jfnet.de/abe/C22%20758_18_abe.pdf


    In der ABE finden wir neben Angaben zur Größe und Kennzeichnung der Felge, dem Genehmigungsinhaber hier die Fa. CMS, der Prüfenden Stelle hier TÜV Rheinland usw. ... auch eine erste Angabe zu dem Verwendungsbereich. Wie man auf Seite 3 der ABE erkennt ist deren Gültigkeit ausdrücklich auf die dort aufgeführten Prüfberichte beschränkt (merkt euch hierbei schon einmal die 6. Ausfertigung). Einzelne Fahrzeugtypen sind an dieser Stelle noch nicht genannt, die müssen wir im Anschluss dem Prüfbericht entnehmen. Des Weiteren können wir der ABE auf Seite 4 unter Punkt 10. entnehmen, dass eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung für die im Prüfbericht angegebenen freigegebenen Größen nicht erforderlich ist. Ob dennoch wie ebenfalls auf Seite 4, Punkt 11. ggf. zumindest eine Vorführung beim TÜV, DEKRA... für eine Änderungsabnahme erforderlich wird können wir später dem eigentlichen Prüfbericht entnehmen.


    Jetzt kommen wir zum passenden Prüfbericht/Gutachten für unser FZG. Dieses findet man unter folgendem link:


    https://gutachten.bmf-application.com/ga/C02/55006319-6N-20-3-001.pdf


    Wie ihr seht habe ich bereits die o.g 6. Ausführung zur KBA ABE 51720 ausgesucht. Auf Seite 4 finden wir dann auch unseren IONIQ 6. Als erstes checken wir nun, ob der Fahrzeugtyp hier CE sowie die dort genannte EWG Typengenehmigungsnummer hier e4*2018/858*00145*.. (..für folgende) mit den Angaben unserer Fahrzeugpapiere übereinstimmt, ebenfalls prüfen wir, ob unser Fzg. im freigegebenen Dauerleistungsbereich von 37 bis 81 kW liegt (der Io6 AWD hat hier wohl 81 kW in den Papieren und wäre somit dabei). Dann nehmen wir hier im Bsp. mal die Bereifungsgröße 225/55 R18 (bei den meisten Fzg. auch schon die Seriengröße) in Reihe 1. Als Auflage ist hier zunächst die A32 genannt (auf Seite 14 findet man die Lösung nur feingliedrige Schneeketten), gleichzeitig sieht man schon jetzt A01 von Seite 13 ist nicht genannt ( also noch nicht mal eine Änderungsabnahme erfogen muss). Weiter hinten in der Reihe sind dann noch A07 Befestigungsmittel, A16 Auswuchten, A19 Sensoren, A57 !!! auch Allrad Fzg.!!!, LIM Limousine und S16 nochm. Befestigung genannt. Also nichts besonderes wie z. Bsp. Karosseriearbeiten usw...Auf Seite 12 wird bzgl. Eintragung nochmals auf die ABE verwiesen, die uns ja bereits von der Eintragungspflicht befreit hat.


    Sofern alle Angaben s.o. überprüft wurden und passen müsste es mit den genannten Felgen(schwarz,silber oder titansilber) u. Reifen auch funktionieren. Im Zweifel Felgenhändler kontaktieren, ich hatte bis jetzt immer sehr gute Erfahrungen mit Kompletträder von f1 Reifen (soll ausdrücklich keine Werbung sein u. spiegelt nur meine eigene Erfahrung wieder).


    Übrigens, wer 1000% sicher gehen will, dass die gewählte Kombination auch im europäischen Ausland keine Probleme bereitet, kann natürlich auch eine eintragungsfreie ABE Felge mit Reifen in die Fzg. Papiere eintragen lassen oder besorgt sich eine gleich eine ECE Kombination.


    3. Möglichkeit Einzelabnahme (bitte bei der gewünschten Prüforganisation u. Zulassungsstelle nachfragen)...


    Das wars für heute..., wer Fehler findet kann mich natürlich korrigieren. Da ich auch nicht alles weiß, lerne ich gern dazu. :S

    Hallo,

    selbst betroffen sind wir noch nicht, denn wir warten noch auf Auslieferung. Ich hatte aber am 20.07 dazu einen Beitrag im Service und Wartungsbereich verfasst, da ich auch diverse Forumsbeiträge und Videos gefunden hatte.

    Bislang kamen nur zwei Antworten dazu.


    Viel Glück bei der Fehlerbehebung, halte uns gerne auf dem Laufenden.

    Hallo,


    offensichtlich gibt es verschiedene Szenarien. Die ICCU regelt quasi das Lademanagement des EV. In vielen Fällen wurde die 12 V Batterie nicht mehr nachgeladen, was dann in Folge zum Ausfall diverser Fahrzeugfunktionen bis hin zum Stillstand geführt hat. (siehe auch

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    )


    Bei anderen war das AC- Laden nicht mehr möglich. Betroffen sind übrigens auch andere Fahrzeuge der E-GMP Plattform wie Kia EV6 und Genesis GV 60. ( siehe auch google : ICCU Thema nimmt Fahrt auf in den USA )


    Wie berichtet führen wohl Stromstösse zur Beschädigung von Transistoren, teilweise brennt auch die Hochvoltsicherung durch. Bei Fahrzeugen die den entsprechenden Fehlercode DTC P1A9096 bei der Überprüfung bereits abgespeichert haben, wechselt Hyundai in den USA jetzt die ICCU nebst Hochvoltsicherung. Wahrscheinlich kann bei diesen Fahrzeugen wegen dem hinterlegten Code, eine bereits stattgefundene Schädigung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die anderen erhalten nur das Software Update durch den Händler.


    In der o.g. Mitteilung an die Werkstätten werden diese ausdrücklich angewiesen, bei Fzg. mit Fehlercode, die defekte Sicherung erst nach dem Tausch der ICCU zu wechseln und dem Kunden den Wagen nicht unrepariert wieder zu überlassen.

    Hallo,


    nachdem hier in Deutschland beim IO 5 und beim IO 6 auch diverse Ausfälle der ICCU Einheit aufgetreten sind, bewegt sich zumindest schon mal in den USA etwas zu dem Thema.


    Dort wurde jedenfalls jetzt eine Service Aktion hierzu gestartet. Dort sind folgende Fahrzeuge betroffen:

    • 2022-2023MY IONIQ 5 (NE1) produced from 10/04/2021 - 06/22/2023
    • 2023MY IONIQ 6 (CE1) produced from 12/14/2022 - 06/20/2023


    Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wann Hyundai auch bei uns eine entsprechende Aktion startet.


    Anbei der Link zur Service Aktion 997 in den USA (Englisch).


    https://www.ioniqforum.com/threads/usa-service-campaign-997-iccu-fix-is-released.46661/


    Hier nochmal als PDF: HMA Service Campaign 997 - ICCU - Dealer Best Practice (posted on 07.17.2023) (1).pdf

    Hallo,


    der Buchstabe neben der Zahl für den Tragfähigkeitsindex ( im besagten Fall also ... 102 W) bezeichnet man als Geschwindigkeitsindex. Während die Zahl quasi die Gewichtsgrenze in kg (Achslasten des Fzg. beachten) des Reifens vorgibt, grenzt der jeweilige Buchstabe die Verwendung des Reifens in Bezug auf seine freigegebene Höchstgeschwindigkeit ein.


    Im Detail sind Reifen des Buchstabens V für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (siehe Fzg. Schein) bis zu 240 km/h freigegeben. Ein Reifen der Klasse W reicht bis 270 km/h.


    Der Ioniq 6 ist mit beiden Klassen mehr als ausreichen bedient. Warum die Hersteller ihre Fzg. dennoch häufig mit höheren Klassen bereifen als eigentlich notwendig ? Ganz einfach, weil z. Bsp. gewisse Reifengrößen oder Profile nur als W, V, oder Z usw. gefertigt werden. Man bedenke auch, dass es ja nicht verboten ist einen (quasi besseren) Reifen mit höherem Index zu verbauen, auch wenn es vielleicht gar nicht notwendig wäre.


    Das ist übrigens in Italien auch nicht anders als in Deutschland.

    Hallo,


    ich kenne das Problem von unseren beiden Ioniq FL die wir derzeit noch fahren. Manchmal liegt es wohl am Hyundai Server, dann sind in der Regel aber auch noch viele andere User betroffen und es hilft nur warten.


    Meistens funktioniert bei unseren Fahrzeugen jedoch schon folgendes:


    1. Fahrzeug an einen Standort mit funktionierenden Mobilfunkempfang verbringen.

    2. Dann im Fahrzeug die Einstellungen zu Bluetooth auf dem Touchscreen aufrufen.

    3. Als nächstes dort den Offline Modus mit Häkchen aktivieren und kurzen Moment warten.

    4. Danach auf den Homescreen wechseln und Fahrzeug ausschalten und verriegeln.

    5. Nach ca. 10 sek Fahrzeug öffnen und erneut einschalten und in den Bluetooth Einstellungen den Onlinemodus wieder aktivieren.


    Ein Reset haben wir noch nie durchgeführt, bislang haben wir es so immer ans Laufen bekommen. Es würde mich freuen, wenn es so auch beim 6er klappt.


    Beste Grüße

    Snurre

    Hallo,


    häufig handelt es sich um Produktionsrückstände oder Ausdünstungen die sich auf der Scheibe niedergeschlagen haben. Ich habe ähnliches bereits vom Ioniq FL gehört, hier sollen sich insbesondere bei warmen Wetter und neueren Autos, silikonhaltige oder ähnliche Stoffe aus dem Amaturenbrett verflüchtigt haben.


    Wenn übliche Reiniger nicht zum Erfolg geführt haben, würde ich mal einen Silikonentferner wie z. Bsp. den von Nigrin probieren oder den Scheibenreiniger CW 100:1 Super von Dr. Wack Chemie. Die Amaturentafel vor dem Aufbringen aber unbedingt immer etwas abdecken.


    Mehr fällt mir im Moment nicht dazu ein.


    Lass uns gerne wissen, falls Du eine Lösung gefunden hast.


    Beste Grüße und noch einen schönen Sonntag.